Das Streitschlichtungsverfahren in der Rechtsschutzversicherung dient dazu, Konflikte zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern einvernehmlich zu lösen. Hierbei wird eine neutrale Stelle eingeschaltet, die versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Dieses Verfahren ist oft schneller und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren und ermöglicht es beiden Parteien, ihre Anliegen in einem strukturierten Rahmen vorzutragen.